Abteilungsordnung der Fastnachtsabteilung

Kirmesgesellschaft Hettenhausen 1993 e.V.

§ 1 Name

Gemäß § 16 der Vereinssatzung gibt sich die Fastnachtsabteilung, nachfolgend Abteilung bezeichnet, nachstehende Abteilungsordnung.

§ 2 Status der Abteilung

Die Abteilung ist gemäß §16 der Vereinssatzung eine unselbständige Untergliederung des Vereins. Sie kann keine eigenen Rechtsgeschäfte abschließen, die im Wert den in der Vereinssatzung festgelegten Betrag überschreiten. Ausgaben, die das Guthaben der Abteilungskasse überschreiten sind vom Hauptvorstand zu genehmigen.


§ 3 Mitglieder

Alle Mitglieder der Abteilung sind Mitglieder des Hauptvereins und unterliegen den in der Vereinssatzung für die Mitglieder festgelegten Rechten und Pflichten. Maßgebend für die Mitgliedschaft in der Abteilung ist ein entsprechender Eintrag in der Mitgliederliste des Hauptvereins. Alle am Faschingsbetrieb der Abteilung teilnehmenden Personen müssen Mitglieder des Hauptvereins sein.


§ 4 Organe

Die Organe der Abteilung sind

a) die Abteilungsleitung
b) Abteilungs-Kassenwart
c) Abteilungs-Fachwarte
d) Abteilungsversammlung


§ 5 Einberufung der Abteilungsversammlung

Für die Einberufung von Mitgliederversammlungen der Abteilung gelten sinngemäß die Bestimmungen der Vereinssatzung bzw. werden die Abteilungsversammlungen zusammen mit der Jahreshauptversammlung des Hauptvereins durchgeführt. Im Bedarfsfall kann die Abteilung eine eigene Versammlung einberufen. Zu der sind alle Mitglieder des Hauptvorstandes einzuladen.

§ 6 Wahlen

Die Wahlen der Abteilungs-Leitung und der Abteilungs-Kassierer erfolgen analog den Bestimmungen der Vereinssatzung § 8 auf die Dauer von 4 Jahren.

§ 7 Abteilungsleitung

Die Leitung der Abteilung setzt sind gemäß § 6 der Vereinssatzung wie folgt zusammen:

a) Abteilungsleiter
b) Stellvertreter des Abteilungsleiters
c) Kassenwart
d) Stellv. Kassenwart

Die Wahl der Abteilungs-Leitung erfolgt mit sofortiger Wirkung durch die Mitgliederversammlung des Hauptvereins.

§ 8 Fachwarte

Zur Wahrnehmung spezieller Aufgaben der Abteilung werden von der Abteilungsleitung folgende Fachwarte nach Bedarf benannt:

a) Fachwart für Rosenmontag
b) Fachwart für Kinderfastnacht

Beim Ausscheiden eines Fachwartes wird von der Abteilungsleitung ein kommissarischer Vertreter benannt.

§ 9 Erweiterter Abteilungsvorstand

Die Fachwarte bilden zusammen mit der Abteilungsleitung die erweiterte Abteilungsvorstandschaft.

§ 10 Sitzung Abteilungsvorstand

Der Abteilungsvorstand tritt mindestens 1x jährlich zusammen. Zur Sitzung wird vom Abteilungs-Leiter (ersatzweise von seinem Stellvertreter) schriftlich eingeladen.

§ 11 Mitgliederverwaltung

Die Mitgliederverwaltung wird vom Hauptverein wahrgenommen. Dies betrifft insbesondere den Beitragseinzug. Abteilung und Hauptverein unterrichtensich gegenseitig von An- und Abmeldungen der Mitglieder.


§ 12 Aufgaben der Abteilungsleitung

1. Der Abteilungsleiter ist verpflichtet, den Abteilungsvorstand zu allen wichtigen Entscheidungen anzuhören. Er beruft und leitet die Versammlungen. Der Abteilungsleiter ist verantwortlich für die Durchführung und Organisation von Fastnachtsveranstaltungen.
2. Der Stellvertreter des Abteilungsleiters vertritt den Abteilungsleiter bei Abwesenheit oder Beauftragung mit allen Rechten und Pflichten.
3. Der Kassenwart ist für alle Einnahmen und Ausgaben der Abteilung verantwortlich. Er regelt die Finanzen gegenüber dem Hauptverein. Alle im Abteilungsvorstand beschlossenen Ausgaben werden vom Kassenwart auftragsgemäß erledigt.
Der Kassenwart berichtet an Kassierer des Hauptvereins. Die Kassenführung erfolgt nach den geltenden Regeln der Buchhaltung. Die Buchführung wird 4x jährlich dem Kassierer des Hauptvereins vorgelegt.
4. Der Stellvertreter des Kassierers vertritt den Kassierer bei Abwesenheit oder Beauftragung mit allen Rechten und Pflichten.
5. Die Fachwarte sind für die bezeichneten Fachbereiche verantwortlich und berichten an die Abteilungsleitung. (Die Aufgaben der Fachwarte werden von der Abteilungsleitung festgelegt).

§ 13 Beschluss und Änderung der Abteilungsordnung

Über Annahme und Änderungen dieser Abteilungsordnung entscheidet die Mitgliederversammlung des Hauptvereins analog der Vereinssatzung mit einfacher Mehrheit.

§ 14 Zugriff auf Vereinseigentum

Die Abteilung erhält Zugriff auf die Ausrüstung des Hauptvereins. Die Ausrüstung darf nur für Zwecke und Veranstaltung der Abteilung genutzt werden. Die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Die Abteilungsleitung verantwortet den Sach- und fachgerechten Umgang mit der Ausrüstung sowie die Wahrung einer allgemeinen Ordnung. Die Nutzung der Ausrüstung ist mit Zeugwart des Hauptvereins abzustimmen

§ 15 Inkraftreten

Diese Abteilungs-Ordnung wurde von der Mitgliederversammlung des Hauptvereins am 05.04.19 beschlossen und tritt an diesem Tag in Kraft.